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Arbeitsrecht in Holland
Wie in Deutschland wird der Arbeitnehmer durch das Holländische Arbeitsrecht gut in Schutz
genommen gegen kundigungsfreudige Arbeitgeber.
Das Arbeitsrecht in Holland
Das
Arbeitsrecht
in
Holland
ist
integriert
in
das
Holländische
BGB
Burgerlijk
Wetboek,
das
aus
9
separate
Bücher,
Boek(en)
genannt,
besteht.
Das
Arbeitsrecht
in
Holland
ist
also
codifiziert
in
das
Burgerlijk
Wetboek
Boek
7.
Wie
in
Deutschland
wird
der
Arbeitnehmer
durch
das
Holländische
Arbeitsrecht
gut
in
Schutz
genommen
gegen
kundigungsfreudige
Arbeitgeber.
Dadurch
wird
oft
ein
Aufhebungsvertrag
vereinbart.
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
können
das
Arbeitsverhältnis
im
Aufhebungsvertrag
ohne
die
Beachtung
von
Fristen
beenden.
Der
Arbeitgeber
braucht
keine
Kündigungsschutzbestimmungen
zu
beachten.
Zum
finanziellen
Ausgleich
werden
in
Aufhebungsverträgen
oft
Abfindungszahlungen
vereinbart.
Abfindungen
haben
keinen
Einfluss
auf
die
Höhe
des
Arbeitslosengeldes
un
führen
nicht
zu
einer
Abrechnung auf das Arbeitslosengeld.
Befristete und unbefristete Arbeitsverträgen
Der
Unterschied
von
befristeten
Verträgen
zu
unbefristeten
Verträgen
besteht
im
wesentlichen
darin,
dass
sie
zu
einem
bestimmten
Zeitpunkt
enden,
ohne
dass
es
einer
Kündigung
bedarf.
Dieses
gilt
jedoch
ausdrücklich
für
den
festgelegten
Zeitpunkt.
Eine
vorzeitige
Beendigung
ist
nur
möglich,
wenn
diese
ausdrücklich
schriftlich
vereinbart
wurde.
Es
gelten
in
diesem
Fall
jedoch
auch
alle
Vorschriften
eines
unbefristeten
Arbeitsvertrags,
arbeidsovereenkomst
voor
onbepaalde
tijd,
d.h.
der
Arbeitgeber
benötigt
für
die
Kündigung
eine
Entlassungsbewilligung.
Einfacher
ist
es
in
diesen
Fall
das
Arbeitsverhältnis
zu
beenden
mittels ein Aufhebungsvertrag.
Befristete Arbeitsverträgen | Unbefristeter Vertrag nach 3 Jahren befristeter Verträge
Ein Mitarbeiter erhält automatisch einen unbefristeten Vertrag, wenn:
•
mehrere
befristete
Verträge
mit
demselben
Arbeitgeber
für
mehr
als
3
Jahre
erhalten.
Oder
für
die
gleiche
Art
von
Arbeit
bei
aufeinanderfolgenden
Arbeitgebern.
(Zum
Beispiel
zunächst
über
ein
Zeitarbeitsunternehmen
und
später
direkt
vom
Arbeitgeber
als
Leiharbeitnehmer angestellt.);
•
Zwischen
den
Verträgen
liegen
maximal
6
Monate
(Intervall).
Bei
befristet
wiederkehrenden
Arbeiten
(nicht
beschränkt
auf
Saisonarbeit),
die
maximal
9
Monate
pro
Jahr
ausgeübt
werden
können,
dürfen
maximal
3
Monate
zwischen
den
Verträgen
liegen.
Dies muss in den Tarifvertrag aufgenommen werden;
•
Im
Tarifvertrag
gibt
es
diesbezüglich
keine
weiteren
Regelungen.
Die
Vereinbarungen
im
Gesamtarbeitsvertrag gehen vor.
Unbefristete Arbeitsverträgen
Ein
Arbeitsverhältnis
kann
aus
unterschiedlichen
Gründen
enden:
Beendigung
durch
eine
der
beiden
Parteien
innerhalb
der
Probezeit,
Fristgerechte
Kündigung
durch
eine
der
beiden
Vertragsparteien,
Beendigung
im
gegenseitigen
Einverständnis,
Gerichtliche
Auflösung
durch
das Arbeitsgericht und Fristlose Kündigung.
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