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Kündigung in Holland - Kündigungsschutz in Holland
In bestimmten Fallen kann ein Arbeitnehmer sich auf Kündigungsschutz, opzegverbod,
berufen. Besonderen Kündigungsschutz genießen erkrankte Arbeitnehmer, Schwangere,
Behinderte und Betriebsratsmitglieder.
Entlassungsbewilligung Arbeitsamt UWV
Der
Arbeitgeber
kann
aufgrund
seiner
freier
Unternehmerentscheidung,
ondernemersvrijheid,
kündigen
um
Arbeitsplätze
abzubauen
oder
seinen
Betrieb
-
teilweise
-
stillzulegen.
Auch
kann
er
ein
Arbeitnehmer
kündigen
bei
langandauernde
Krankheit,
häufige
Kurzerkrankungen,
Entzug
des
Führerscheins
oder
Verlust
der
Arbeitserlaubnis.
Der
Arbeitgeber
muss
dafür
beim
zuständigen
Arbeitsamt,
UWV,
ein
Entlassungsbewilliging,
ontslagvergunning,
beantragen
um
einen
Beschäftigten
fristgerecht
aus
personen-
oder
betriebsbedingten
Gründen
entlassen
zu
können.
Das
Arbeitsamt
prüft
dabei,
ob
ein
Entlassungsgrund
vorliegt.
Der
Arbeitgeber
muss
dem
Antrag
geeignete
Unterlagen
beifügen.
Vor
Erteilung
der
Entlassungsbewilligung
werden
beide
Seiten
vom
Arbeitsamt
angehört.
Wenn
die
Entlassungsbewilligung
erteilt
wird,
muss
innerhalb
von
acht
Wochen
die
fristgerechte
Kündigung
ausgesprochen
werden.
Die
Kündigungsfrist
beginnt
mit
dem
Tag
der
Kündigung
und
nicht
mit
der
Erteilung
des
Entlassungsbewilligung.
Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht
Wahlweise
zur
Entlassungsbewilligung
kann
der
Arbeitgeber
beim
Arbeitsgericht,
sector
kanton,
eine
Klage
einreichen.
Gründe
hierfür
können
eine
Abkürzung
des
Verfahrens
sein
oder
die
Nichterteilung
der
Entlassungsbewilligung.
Der
Arbeitsrichter,
kantonrechter,
kann
durch
sein
Urteil
ein
Arbeitsverhältnis
auflösen.
Gibt
der
Arbeitsrichter
der
Klage
statt,
setzt
er
den
künftigen
Zeitpunkt
der
Vertragsbeendigung
fest.
Dabei
ist
das
Gericht
nicht
an
die
gesetzlichen
Kündigungsfristen
gebunden.
Gleichzeitig
kann
der
Arbeitsrichter
eine
Abfindung, ontslagvergoeding, festsetzen, berechnet nach der Formel “transitievergoeding”
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Abwicklungsvertrag
Die
Initiative
zum
Abschluss
eines
Aufhebungsvertrages,
beëindigingsovereenkomst,
geht
meistens
vom
Arbeitgeber
aus.
Der
Arbeitgeber
muss
auf
nachteilige
Folgen
hinweisen
(z.B.
Folgen
für
den
Arbeitslosengeldanspruch
in
Bezug
zu
Fristen).
Ein
Aufhebungsvertrag
-
"beëindigingsovereenkomst"
-
muss
immer
schriftlich
abgeschlossen
werden.
Wird
der
Arbeitnehmer
anschließend
arbeitslos,
kann
ein
Aufhebungsvertrag
die
Ansprüche
auf
Arbeitslosengeld gefährden.
Wer
einen
Aufhebungsvertrag
unterzeihnet,
wirkt
formel
an
der
Beendigung
seines
Arbeitsverhältnisses
mit
und
verursacht
selbst
seine
Beschäftigungslosigkeit.
Um
beim
Antrag
fürs
Arbeitslosengeld
nicht
mit
einer
Sperrzeit
bestraft
zu
werden,
sollte
der
im
Aufhebungsvertrag
vermeldete
Grund
neutral
formuliert
sein.
Lassen
sie
sich
in
solch
ein
Fall immer rechtlich beraten.
Ein
Arbeitnehmer
soll
beachten
dass
mit
dem
Abschluss
eines
Aufhebungsvertrages
eine
nachträgliche
Klage
nicht
mehr
zulässig
ist.
Mann
sollte
sich
unbedingt
vor
Unterschrift
eines
Auflösungsvertrag
Bedenkzeit
erbitten
um
sich
über
den
Vertrag
beraten
zu
lassen.
Wenn
ein
Arbeitgeber
mit
der
(fristlose)
Kündigung
droht,
falls
der
Aufhebungsvertrag
nicht
direct
vom
Arbeitnehmer
unterschrieben
wird,
kann
der
Aufhebungsvertrag
vor
Gericht
angefochten werden.
.
Fristlose Kündigung ( Sie sind gefeuert! ) - Was nun und was zu tun?
Eine
fristlose
Kündigung
-
ontslag
op
staande
voet
/
ontslag
wegens
een
dringende
reden
-
beendet
das
Arbeitsverhältnis
direkt
ohne
Kündigungsfrist.
Sie
ist
zulässig
wenn
einen
wichtigen
Grund
für
die
fristlose
Kündigung
existiert,
der
die
weitere
Fortsetzung
des
Arbeitsverhältnisses
unzumutbar
macht,
z.B.
schuldhaft
arbeitsvertragswidrig
Verhalten
(z.B.
wiederholtes
Zuspätkommen),
das
Begehen
einer
Straftat
im
Betrieb
(z.
B.
Diebstahl
auch
von
geringwertigen
Sachen),
bei
Arbeitsverweigerung,
grober
Beleidigung,
gravierendem
Vertrauensbruch
oder
Verletzung
der
Arbeitsschutzbestimmungen.
Für
eine
fristlose
Kündigung
müssen
also
dringende
und
deutlich
nachweisbare
Gründe
vorliegen.
Der
Grund
für
die
fristlose
Kündigung
muss
auch
im
Kündigungsschreiben
deutlich
angegeben werden.
Im
Falle
einer
fristlosen
Kündigung
kann
von
Gesetzes
wegen
innerhalb
von
zwei
Monaten
schriftlich
beim
Arbeitgeber
die
Nichtigkeit
geltend
gemacht
werden.
Der
gefeuerte
Arbeitnehmer
kann
auch
beim
Arbeitsgericht
eine
Klage
zur
Wiedereinstellungsanspruch
einreichen.
Da
jedoch
bei
einer
fristlosen
Kündigung
noch
weitere
Folgen
auf
den
Arbeitnehmer
zukommen
können
z.B.
Verlust
Arbeitslosengeld
oder
Schadensersatzforderungen
des
Arbeitgebers,
ist
sofortige
rechtliche
Beratung
besonders
wichtig.
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